AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Multiconnect GmbH für die Erbringung der Dienstleistung Call by Call
1. Geltungsbereich
1.1 Multiconnect GmbH erbringt die ihrerseits angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen in Übereinstimmung mit der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) gemäß den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2 AGB, Leistungsbeschreibung und Preisliste sowie deren Änderung werden im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post veröffentlicht.
1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn Multiconnect GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Alle Angebote von Multiconnect GmbH sowie die hierzu gehörenden Unterlagen sind unverbindlich und freibleibend.
2.2 Ein Vertrag zwischen Multiconnect GmbH und dem Kunden kommt in jedem Einzelfall zustande, wenn der Kunde die Verbindungsnetzbetreiberkennzahl von Multiconnect GmbH (01055) anwählt (Angebot) und die Verbindung durch Multiconnect GmbH erfolgreich aufgebaut wird (Annahme). Der Vertrag endet unmittelbar mit der Beendigung der Verbindung.
2.3 Multiconnect GmbH ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden abzulehnen.
3. Dauer und Beendigung des Vertrages
Das Vertragsverhältnis wird jeweils nur für die Dauer der durch die Nutzung der Verbindungsnetzbetreiberkennzahl von Multiconnect GmbH (01055) hergestellten Gesprächsverbindung geschlossen. Mit jeder erneuten Nutzung der Verbindungsnetzbetreiberkennzahl von Multiconnect GmbH (01055) wird jeweils ein neues Vertragsverhältnis zwischen Multiconnect GmbH und dem Kunden geschlossen.
4. Leistungsgegenstand
4.1 Multiconnect GmbH vermittelt für Kunden mit bestehendem AnSchluss bei einem Teilnehmernetzbetreiber (z.B. Deutsche Telekom AG) Gespräche national in das Fest- und Mobilfunknetz sowie international, soweit diese von Multiconnect GmbH technisch abgewickelt werden können und entsprechende Vereinbarungen mit anderen Betreibern getroffen worden sind. Der Kunde kann durch Nutzung der Multiconnect GmbH-Verbindungsnetzbetreiberkennzahl (01055) in jedem Einzelfall über seinen TeilnehmeranSchluss eine Verbindung zum Multiconnect GmbH-Verbindungsnetz auswählen („Call by Call“).
4.2 Dem Kunden ist bekannt, dass Telekommunikationsdienstleistungen Änderungen aufgrund technischer Neuentwicklungen sowie möglicher gesetzlicher und/oder behördlicher Neuregelungen unterliegen. Multiconnect GmbH behält sich daher vor, Service und Leistungen für den Kunden dem jeweiligen Entwicklungsstand im Telekommunikationsbereich anzupassen.
4.3 Der Kunde muss damit rechnen, dass die Telefonverbindungen nicht jederzeit hergestellt werden können.
5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, Störungen, erkennbare Mängel und sonstige Beanstandungen Multiconnect GmbH unverzüglich mitzuteilen (Störungsmeldung).
5.2 Für den Fall einer bekanntgewordenen unbefugten Nutzung des Kundenanschlusses durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, Multiconnect GmbH hierüber sofort zu informieren.
5.3 Der Kunde sorgt dafür, dass Multiconnect GmbH-Dienstleistungen nicht zu Zwecken genutzt werden, die gesetzlichen Vorschriften zuwiderlaufen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, über die von Multiconnect GmbH eröffneten Telekommunikationswege keine beleidigenden, verleumderischen, sitten- und/oder gesetzeswidrigen Inhalte zu verbreiten oder einer solchen Verbreitung Vorschub zu leisten. Der Kunde steht dafür ein, dass diese Verpflichtung auch von seinen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen eingehalten werden.
6. Einzelverbindungsnachweis
Der Kunde hat die Möglichkeit, einen Einzelverbindungsnachweis oder die sofortige Löschung seiner Verbindungsdaten bei seinem Teilnehmernetzbetreiber (z.B. Deutsche Telekom AG) zu beantragen.
7. Preise, Zahlungsbedingungen und Einwendungen 4 gegen Rechnungen
7.1 Die Verbindungspreise für die Call by Call Dienstleistung richten sich nach der veröffentlichten, jeweils gültigen Preisliste von Multiconnect GmbH.
7.2 Die Verbindungsdaten werden gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Ermittlung des Verbindungsentgeltes und zur Abrechnung gespeichert und an den Teilnehmernetzbetreiber (z.B. Deutsche Telekom AG) des Kunden übermittelt.
7.3 Die Rechnungsbeträge werden dem Kunden vom Teilnehmernetzbetreiber des Kunden (z.B. Deutsche Telekom AG) in Rechnung gestellt und eingezogen. Die Rechnung läßt Multiconnect GmbH als Anbieter sowie zumindest die Gesamthöhe der auf Multiconnect GmbH entfallenden Entgelte erkennen. Die Zahlung an den Rechnungssteller hat befreiende Wirkung auch gegenüber Multiconnect GmbH.
7.4 Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den zwischen dem Kunden und seinem Teilnehmernetzbetreiber (z.B. Deutsche Telekom AG) getroffenen Vereinbarungen. Zahlungen sind ausschließlich an den Teilnehmernetzbetreiber zu leisten.
7.5 Der Kunde hat Anfragen und Einwendungen hinsichtlich der Rechnungen an die von seinem Teilnehmernetzbetreiber in der Rechnung benannten Adresse zu richten.
Unabhängig von der in der Rechnung durch den Teilnehmernetzbetreiber genannten Frist sind Einwendungen gegen die Rechnungsbeträge innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Rechnung gegenüber Multiconnect GmbH geltend zu machen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an Multiconnect GmbH. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt, sofern Multiconnect GmbH eine Überprüfung aus datenschutzrechtlichen Gründen noch möglich ist.
7.6 Zahlt der Kunde die in Rechnung gestellten Beträge nicht an seinen Teilnehmernetzbetreiber, kann Multiconnect GmbH vom Kunden die Zahlung der erbrachten Dienstleistung verlangen.
8. Verzug, Sperre
8.1 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist Multiconnect GmbH berechtigt Verzugszinsen gemäß §288 BGB zu berechnen.
8.2 Multiconnect GmbH ist berechtigt, den AnSchluss bzw. den Zugang des Kunden zu den Diensten der Multiconnect GmbH ganz oder teilweise zu unterbinden (Sperre), wenn sich der Kunde in Zahlungsverzug befindet und eine geleistete Sicherheit verbraucht ist oder einer der sonstigen Gründe des § 19 Abs. 2 TKV gegeben ist. Die Sperre wird dem Kunden außer in den Fällen des § 19 Abs. 2 TKV mit einer Frist von 2 Wochen unter gleichzeitiger Mahnung und Hinweis auf die Möglichkeit des Rechtsschutzes vor den ordentlichen Gerichten schriftlich angekündigt. Soweit ein monatliches Grundentgelt vereinbart ist, bleibt der Kunde auch während der Sperre zur Zahlung verpflichtet. Die Kosten für Sperrung bzw. Entsperrung sind vom Kunden zu tragen.
8.3 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt Multiconnect GmbH vorbehalten.
9. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
Die Aufrechnung gegen eine Forderung von Multiconnect GmbH oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur zulässig, soweit die der Aufrechnung oder Zurückbehaltung zugrunde liegende Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von Multiconnect GmbH anerkannt ist.
10. Übertragung der Serviceleist6ung an Dritte
10.1 Multiconnect GmbH ist berechtigt, Dienstleistungen durch Dritte erbringen zu lassen.
10.2 Multiconnect GmbH behält sich das Recht vor, Dienstleistungen aus zwingenden Gründen auf einen anderen Diensteanbieter oder Netzbetreiber zu übertragen, wobei die schutzwürdigen Interessen des Kunden beachtet werden.
11. Störungen
11.1 Multiconnect GmbH verpflichtet sich, Störungen im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen.
11.2 Hat der Kunde die Störung des Netzbetriebes zu vertreten oder liegt eine vom Kunden gemeldete Störung nicht vor, ist Multiconnect GmbH berechtigt, dem Kunden die ihr durch die Mängelbeseitigung bzw. Entstörung entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
11.3 Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Leistungsstörungen sind auf den sich aus Ziffer 12 ergebenden Haftungsumfang begrenzt.
12. Haftung, höhere Gewalt
12.1 Multiconnect GmbH haftet gegenüber ihren Kunden für Sach- und Vermögensschäden, soweit diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Im übrigen haftet Multiconnect GmbH für Sach- und Vermögensschäden, wenn diese auf der Verletzung einer von Multiconnect GmbH zugesicherten Eigenschaft beruhen. Soweit Multiconnect GmbH fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal jedoch € 12.500,-.
12.2 Für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden ist die Haftung von Multiconnect GmbH auf € 12.500,- je Nutzer bzw. € 10 Millionen gegenüber der Gesamtheit der jeweils durch ein schadensverursachendes Ereignis Geschädigten begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
12.3 Für andere als für Vermögensschäden ist die Haftung auf € 25.000,- pro Einzelfall und insgesamt für alle Schadensfälle, die innerhalb eines Vertragsjahres entstehen, auf € 75.000,- beschränkt.
12.4 Obige Haftung gilt auch für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter, Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen von Multiconnect GmbH.
12.5 Bei Ereignissen höherer Gewalt, die Multiconnect GmbH die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haftet Multiconnect GmbH nicht. Bei höherer Gewalt ist Multiconnect GmbH berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit zu verschieben.
13. Fernmeldegeheimnis und Datenschutz
13.1 Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde eingewilligt hat und/oder das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und/oder das Telekommunikationsgesetz (TKG) bzw. eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.
13.2 Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Verbindungs- und Entgeltdaten im Rahmen des BSDG und des TKG gespeichert und unter den Netzbetreibern zum Zwecke der ordnungsgemäßen Entgeltermittlung und –abrechnung ausgetauscht werden.
13.3 Multiconnect GmbH wahrt das Fernmeldegeheimnis im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
13.4 Für den Umgang mit den übermittelten Daten in Fernmeldeanlagen ausländischer Netzbetreiber gilt das jeweils nationale Recht.
14. Speicherung von Verbindungsdaten
14.1 Die zur ordnungsgemäßen Vergütungsermittlung und –abrechnung gespeicherten Verbindungsdaten werden von Multiconnect GmbH aus datenschutzrechtlichen Gründen 6 Monate nach Datum der Rechnungsstellung durch den Teilnehmernetzbetreiber (z.B. Deutsche Telekom AG) gelöscht. Die Verbindungsdaten werden unter Kürzung um die letzten drei Ziffern der Zielnummern gespeichert.
Sind die Daten gelöscht, ist Multiconnect GmbH durch den Kunden von der Pflicht befreit, die Richtigkeit der Entgeltrechnung zu beweisen.
14.2 Hat der Kunde gegen die Höhe der abgebuchten Verbindungsentgelte Einwendungen erhoben, so ist Multiconnect GmbH berechtigt, die Daten bis zur endgültigen Klärung der Einwendungen zu speichern.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist München. Gerichtstand für alle Streitigkeiten ist München, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des Öffentlichen Rechts ist oder zu einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gehört und kein abweichender zwingender Gerichtsstand gegeben ist. Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.2 Ist eine dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
15.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Diese Vereinbarung kann ebenfalls nur schriftlich abbedungen werden.
15.4 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Multiconnect GmbH sind in der jeweils gültigen Fassung gemäß § 28 TKV im Amtsblatt der Regulierungsbehörde veröffentlicht. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, die AGB bei Multiconnect GmbH einzusehen oder anzufordern.
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